Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.)
Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit:
Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Der “Eilt – Ausschuss”
Sollten wichtige Thema kurzfristig zur Entscheidung kommen müssen, die Zeit für eine “ordentlich” einberufene Konferenz aber nicht mehr ausreichen, tritt der “Eilt – Ausschuss” zusammen. Er hat dann volle Entscheidungsvollmacht.
Er setzt sich wie folgt zusammen: